hamsterdb Kommerzielle Lizenz
hamsterdb Kommerzielle Lizenz
Version 1, May 2008
(C) Christoph Rupp
I. Einführung
Dieses Dokument ist eine Lizenzvereinbarung ("LIZENZ") zwischen Ihnen (entweder
einer natürlichen oder juristischen Person) und Christoph Rupp ("ENTWICKLER")
über die Nutzung der Software "hamsterdb storage" (genannt "PRODUKT") sowie
deren Quellcode, zugehörigen Unterlagen, gedruckten Materialien sowie
der zugehörigen Dokumentation in elektronischer Form oder "online".
Das PRODUKT "hamsterdb storage" beinhaltet alle "Wrapper-Bibliotheken" (z.b.
für Java, .NET und Python).
Änderungen oder Erweitungen dieser LIZENZ sind ausschliesslich in Schriftform
gültig.
Diese LIZENZ ist nicht transferierbar, ausser Sie haben die schriftliche
Erlaubnis des ENTWICKLERs zum Trnasfer. Diese LIZENZ ist gültig nur für die
zum Zeitpunkt des Kaufs aktuelle Version des PRODUKTS, sowie für alle Updates
und Service Packs für 18 Monate nach Kauftermin. Bei Verstoß gegen diese
Bedingung wird die LIZENZ ungültig und an ihre Stelle tritt die GNU Public
License 2 (GPL 2).
Beim Kauf dieses PRODUKTs erhalten Sie eine angepasste C Header-Datei
'serial.h'. Sie verpflichten sich, die Original-Datei mit dieser neuen Datei
zu überschreiben und danach den hamsterdb-Quellcode neu zu übersetzen. Sie
verpflichten sich ebenfalls, dass Sie die neue 'serial.h'-Datei nicht verändern,
es sei denn Sie haben die schriftliche Zustimmung des ENTWICKLERs.
Ziel dieser LIZENZ ist es, Ihnen eine kommerzielle Nutzungsmöglichkeit des
PRODUKTs zu geben, um es in Verbindung mit "closed source" einsetzen zu können.
Ziel ist es ebenfalls, Ihnen die Freiheit zu geben, das PRODUKT modifizieren
zu können, allerdings dürfen Sie diese Modifikationen nur in binärer Form
verbreiten.
2. Vereinbarungen
Der ENTWICKLER garantiert Ihnen das nicht-exklusive, nicht-transverierbare
Recht, das PRODUKT zu benutzen, kopieren und modifizieren zu den hier
aufgeführten Bedingungen.
Das PRODUKT und der zugehörige Quellcode verbleibt das immaterielle Gut des
ENTWICKLERs.
3. "Ein-Entwickler-Lizenz"
Das PRODUKT ist lizenziert für einen individuellen Entwickler. Sie können
Kopien auf mehr als einem Computer machen, so lange die tatsächliche
Benutzung des PRODUKTS immer nur vom selben Entwickler garantiert ist.
4. Quellcode
Sie dürfen den Quellcode des PRODUKTs nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen
modifizieren. Sie dürfen den modifizierten Quellcode nicht weitergeben,
außer zu Inhabern der selben LIZENZ und der selben PRODUKT-Version.
Als Ausnahme steht Ihnen die Weitergabe der modifizierten Version in
binärer Form zu, solange Sie vermeiden, dass kein anderer Entwickler
in der Lage ist, das modifizierte PRODUKT als Komponente oder Bibliothek
einzusetzen - es sei denn, er ist Inhaber der selben LIZENZ und der
selben PRODUKT-Version.
5. Erlaubtes und Nicht erlaubtes
Sie können ohne weitere Einschränkung eine beliebige Anzahl von Applikationen
auf Basis des lizenzierten PRODUKTs erstellen und weitergeben. Falls Sie
aber eine Komponente oder Bibliothek für andere Entwickler erzeugen, müssen
die Anwender Ihres Produkts ebenfalls eine gültige LIZENZ für das selbe
PRODUKT vom ENTWICKLER haben wie Sie.
Unter keinen Umständen ist es Ihnen gestattet, das PRODUKT oder seinen
Quellcode als Basis für ein PRODUKT zu benutzen, das die selbe oder substantiell
selbe Funktionalität wie das PRODUKT hat.
Sie müssen dem ENTWICKLER für die Vertreibung Ihrer Produkte keine weiteren
Gebühren zahlen, solange das PRODUKT entsprechend dieser LIZENZ eingesetzt
wird.
6. Beendung
Diese LIZENZ und Ihre Rechte an der Benutzung des PRODUKTs und deren
Modifikationen wird sofort und ohne weitere Unterrichtung Ihrerseits
beendet, falls Sie gegen die hier aufgeführten Bedingungen verstoßen.
Bei Beendung wird die LIZENZ ungültig und mit sofortiger Wirkung tritt
die GNU Public License 2 (GPL 2) in Kraft.
7. Gewährleistungsausschuss
Es besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich
zulässig ist. Das PRODUKT wird zur Verfügung gestellt "wie es ist", ohne
irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschliesslich
- aber nicht begrenzt auf - die implizite Gewährleistung der Marktreife
oder der Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Der ENTWICKLER
garantiert nicht, daß das PRODUKT fehlerfrei ist, da Software generell
fehleranfällig ist.
8. Haftungsbegrenzung
In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich
zugesichert, ist der ENTWICKLER Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden
haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden
durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung
des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschließlich,
aber nicht beschränkt auf Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem
Unvermögen des PRODUKTS, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten),
selbst wenn der ENTWICKLER über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet
worden war.
9. Abschließende Bemerkungen
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem
ENTWICKLER findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand
ist München.
Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand ebenfalls München vereinbart.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt
davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame
und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.